
Die höchste Ebene ist die der strafrechtlichen Verfolgung, die mit dem Konsum von Literatur verbunden ist. Auf all diesen Ebenen sind Handlungen mit Maßnahmencharakter erkennbar. Es lassen sich keine Normen finden, die sich aus einem Normenkatalog ergeben.
Die Giftschrank-Literatur und das MfS
Vortrag von Bernd Lippmann
von der Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße, gehalten an der Uni Leipzig am 26. September 2007
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
in meinem Vortrag möchte ich die Zensurmechanismen im Hinblick auf westliche, östliche und andere Literatur ins Bild setzen. Es geht dabei also nicht um die Zensur im inneren Kulturbetrieb der DDR, sondern um die sogenannte Giftschrank-Literatur. Unter gesperrter Literatur vulgo Giftschrankliteratur kann man solche Bücher, Zeitschriften und anderes verstehen, die von der SED den möglichen Lesern systematisch vorenthalten wurden.
Ein etwas kulturvoller klingendes Wort ist wohl ,,sekretierte“ Literatur. Wir werden sehen, dass darunter zu verschiedenen Zeiten im Detail Verschiedenes verstanden wurde. Wir werden sehen, dass es verschiedene Grade der Sekretierung gab, und wir werden sehen, welche Normierungen wirksam waren. Und es ist anzumerken, dass solche Literatur westlichen wie östlichen Ursprungs sein konnte.
Folgende Fragen und Themen sollen angerissen werden:
- Gab es einen Index, eine dem Verzeichnis der auszusondernden Literatur von 1946 analoge Übersicht über gesperrte bzw. verbotene Bücher?
- Welche Art Literatur wurde sekretiert?
- Welche Rolle spielte dabei das MfS?
- Welche Diensteinheiten kommen in Betracht?
- Wer war zuständig für die Auswahl der zu sekretierenden Literatur? (Das MfS und die Gutachter: DIZ und IPW)
- Welche Rolle war innerhalb des POZW1 dem MfS zugedacht?
- Wie wurde unliebsame Literatur in Strafprozessen gewürdigt?
- Nominelles Recht und faktisches Verbot (Ernst Fraenkels Theorie vom Doppelstaat, angewendet auf die DDR)
- Beispiel: ein Urteil: Orwell und Giordano
- Eine Gift-Liste
In Anbetracht der schwierigen Quellenlage kann dies nur der Anfang einer zeitgeschichtlichen Untersuchung sein. In den Akten des MfS existiert kein themenbezogener Bestand zu sekretierter ausländischer Literatur, so dass die Forschungsmethode das Zusammensetzen eines höchst unvollständigen Puzzles ist. Bei den Recherchen zur Arbeit der Stasi kann man sich auf deren eigenes Schriftgut beschränken. Außerhalb war die Stasi nur an den Auswirkungen ihrer Arbeit zu erkennen.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass es einen geschriebenen Index in der DDR nicht gegeben haben dürfte. Eine Übersicht aus dem Jahr 1946, in späteren Jahren erneuert, enthielt neben Naziliteratur auch andere. Später, anfangs der 50er Jahre, soll die Liste vornehmlich durch Titel ergänzt worden sein, die keine NS-Herkunft hatten, aber den SED-Machthabern nicht in den Kram passten. Eine Fortschreibung dieser Liste in die mittleren und späten 50er Jahre ist nicht bekannt. Eine andere Liste ist, wie gesagt, nicht vorhanden. Demnach stellt sich also die Frage, nach welchen Kriterien Literatur sekretiert wurde. Die Antwort ist streng genommen einfach: Es gab keine Kriterien, die über die allgemeinen ideologischen Vorgaben hinausgingen.
Manche Kommentatoren sprechen demgemäß von Willkür, die durch die SED auch auf dem Gebiet der Literatur ausgeübt wurde. Ulbricht, der langjährige Chef der SED, sprach gegenüber dem tschechischen KP-Reformer Alexander Dubcek im Jahre 1968 bei einem Treffen in Karlsbad davon, dass er erstaunt sei über die Abschaffung einer Literaturzensur2 in der CSSR. In der DDR habe man nie eine solche Zensur gehabt. Das ist sozusagen die Ebene der Propaganda. Man kann noch weitere Ebenen der Zensur feststellen, so etwa die Verfügbarkeit, die Ausleihbarkeit von Büchern, die in den Bibliotheken vorhanden sind.
Auch die Entscheidung, bestimmte Bücher des geographischen Westens oder des geographischen Ostens in der DDR zu verlegen oder gerade dies nicht zu tun, basierte in erster Linie nicht auf den finanziellen Beschränkungen, sondern auf politischen Vorgaben.
Die höchste Ebene ist diejenige der strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit dem Konsum von Literatur. Auf all diesen Ebenen ist Handeln mit Maßnahmecharakter zu erkennen; Maßstäbe dagegen, die aus einem Normenkatalog resultieren, findet man nicht.
Hier ist nicht der Raum, über die Anwendbarkeit von Ernst Fraenkels Doppelstaatstheorie ausführlich zu referieren, also soll der Hinweis genügen.
Vielfach werden vergleichende Betrachtungen zwischen kommunistischer Realität und den Verhältnissen im Nazi-Staat angestellt. Alfred Kantorowicz erwähnte, dass nicht wenige Bücher, welche auf den fortlaufenden Verbotslisten der Reichsschrifttumskammer genannt wurden, wieder auf den „Indices von Diktaturen gleich welchen Vorzeichens“ stünden3.
Schon die Nazis standen vor dem Problem, dass eine Normierung geistigen Lebens im Polizeistaat schwierig ist. Bei ihrer Ausstellung 1937 über Kunst, die sie als „entartet“ bezeichneten, gab es keine verbindlichen Listen darüber, welche Kunstwerke dieses Prädikat erhalten sollten. Der Umgang mit den Kunstwerken von Franz Marc oder von Wilhelm Lehmbruck etwa geschah völlig unterschiedlich4.
Eine als ähnlich erscheinende Uneinheitlichkeit ist im Falle des SED-Staates zu konstatieren. In der Deutschen Bücherei war Hannah Arendts „Elemente totaler Herrschaft“ sekretiert, an der Unibibliothek Leipzig, also in derselben Stadt, ausleihbar5. In der Bibliothek der Bergakademie Freiberg war „Der Teil und das Ganze“ des Physik-Nobelpreisträgers Werner Heisenberg frei ausleihbar, in der entsprechenden Bibliothek der Hochschule von Karl-Marx-Stadt dagegen nicht.
Heisenberg spricht sich in dem Buch gegen Nazis und Kommunisten zugleich aus, als er sich der hochschulpolitischen Situation des Jahres 1933 erinnert.
Joachim Walther schreibt in dem Standardwerk zu Stasi und Literatur6, dass lediglich eine Art ungeschriebener Index mit wandelbarem Inhalt existierte. In den 50er Jahren ging die SED gegen „gefährliche spätbürgerliche Formalisten“ vor. In den 70er Jahren wurden einige in geringer Stückzahl, sozusagen in einer Alibifunktion, sogar veröffentlicht. Zur gleichen Zeit gab es Verurteilungen wegen ,,staatsfeindlicher Hetze“ (Weitergabe von Literatur, etwa des Engländers Eric Blair, bekannt als George Orwell). In den 80er Jahren wiederum gab es Überlegungen in der MfS-Untersuchungsabteilung HA IX, unterhalb der strafrechtlichen Ebene zu bleiben7. Etwas zum Nachdenken!
Das Ministerium für Staatssicherheit
Damit ist das MfS angesprochen. Es war für die Überwachung des Kulturbetriebs (HA XX) und für politische Untersuchungen zuständig (HA IX). In welchen anderen Diensteinheiten kann man eine Zuständigkeit für Literaturzensur vermuten? Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle Diensteinheiten die Aufgabe hatten, der PID und der PUT8 vorzubeugen und diese zu bekämpfen9. Aber einen Schwerpunkt kann man bei der ZAIG, dem Zentralgehirn des MfS, beim Stab der HVA oder bei der Desinformationsabteilung HVA/X vermuten. Es bleibt allerdings im Ergebnis eine Fokussierung auf die Linie XX/7 und die Abteilung 2 der HA IX. Flankierend war die Rechtsstelle des MfS beteiligt.
Die Hauptabteilung XX (bis 1964 HA V) war für die Bereiche Staatsapparat, Justiz, Gesundheitswesen, Kultur und Massenkommunikationsmittel zuständig.
Eine Spezialisierung in der Bearbeitung von Literatur in der HA XX geschah im Jahre 1969 mit Bildung der Abt. 7 der HA XX10. Entsprechend dem Linienprinzip des MfS (vertikale Struktur) existierten unterstellte Diensteinheiten XX/7 in den Bezirksverwaltungen des MfS. Die HA XX/7 hatte 40 hauptberufliche Mitarbeiter in ihrem Personalbestand. Mehr als 350 inoffizielle Mitarbeiter, im Volksmund Spitzel genannt, waren ihre personale Arbeitsbasis. Die HA XX wurde von Oberst Paul Kienberg11 geleitet, die Abteilung 7 von Oberstleutnant Joachim Tischendorf12.
Innerhalb der HA XX/7 war das Referat IV für die „Linie Schriftsteller“ zuständig. Es wurde von Major Hans Schmidt geleitet. Rolf Pönig13 und Peter Gütling14, beide im Majorsrang, sind so manchem Literaten, der von der Stasi belästigt wurde, gut bekannt. In der Bezirksverwaltung Berlin wurde das Referat XX/7 von Werner Muck (geb. 1941), in der BV Karl-Marx-Stadt von Stefan Hohmeister (geb. 1958) und, um ein weiteres Beispiel zu nennen, in der BV Leipzig von Ernst Wollmann (geb. 1937) geleitet.
Einen ganz besonderen Stellenwert hatte im Rahmen unseres Themas die Untersuchungsabteilung der Stasi, nicht zuletzt weil in Einzelfällen durch die definitorische Zuordnung von „feindlich“, „Hetze“ und „Verbrechen“ zu gewissen Büchern oder Autoren eine gewisse Festlegung für Gerichtsverfahren getroffen wurde. Sie setzte somit Maßstäbe für die oben erwähnte „oberste Ebene“ des Zensurprinzips in der DDR. Die HA IX soll daher einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Die Hauptabteilung IX und das Giftschrank-Phänomen
Die MfS-Diensteinheit IX war nach § 98 der Strafprozessordnung der DDR als Untersuchungsorgan bei politischen Angelegenheiten tätig. Ihre besondere Wichtigkeit wird nicht zuletzt dadurch unterstrichen, dass sie direkt dem Stasi-Minister unterstand. Ihre Leiter waren Walter Heinitz15, 1973 abgelöst durch Rolf Fister16. Schwerpunktorientierung im Hinblick auf Literatur hatte die Unterabteilung IX/2. Diese Abteilung wurde um Auskunft ersucht, wenn sich die Stasi-Leute an der Untersuchungsfront nicht sicher waren, ob bestimmte Literatur mit dem Signum der Hetze bedacht ist.
Am Beispiel des Schriftstellers und Nobelpreisträgers Alexander Solschenizyn soll dies illustriert werden: „..übergab xy an yz das 1963 in der SU erschienene und 1969 vom Knauerverlag in der BRD in deutscher Sprache verlegte Buch „Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch“, welches nach Auskunft der HA IX/2 nicht als Hetze gewertet wird„. Ähnlich wurde auch „Krebsstation“ desselben Autors klassifiziert. Das Buch „Archipel Gulag“, vom selben Autor und ähnlichen Inhaltes, wurde systematisch, weil nicht in der Sowjetunion verlegt, als Vorwand für den Vorwurf der „Hetze“ gewertet.
Als unter Gorbatschow auch der „Archipel“ in der Sowjetunion verlegt wurde, verstanden die Genossen der Stasi-Untersuchungsabteilung die Welt ohnehin noch weniger als vorher. Im übrigen, wie weiter unten bei der Erläuterung des Hetzparagraphen 106 angemerkt, waren solche Einschätzungen auch innerhalb des MfS nur Makulatur.
Die Macher
Die Abteilung 2 der Hauptabteilung IX unterstand 1986 dem Stellvertreter Fisters, dem Oberst Dr. Klaus Herzog.
Leiter der HA IX/2 war zuletzt Oberst Gunter Liebewirth, seine Stellvertreter wiederum waren Oberstleutnant Günter Thiemig und Major Knut Anding. Dr. Liebewirth wurde am 24.4.1934 in Oelsnitz geboren. Zum MfS kam er 1954, und zwar zunächst zur Kreisdienststelle Stollberg. 1955 wurde Liebewirth zur HA IX befohlen. 1979 wurde er an der Stasi-Hochschule zum Dr. jur. promoviert. Leiter der HA IX/2 wurde er im Jahre 1967.
Sein Stellvertreter Dr. Günter Thiemig wurde am 11.7.1936 in Freital geboren. Thiemig erwarb das Abitur. In das MfS wurde er 1956 aufgenommen. 1958 kam er zur HA IX, wo er 1981 stellvertretender Abteilungsleiter wurde. An der Hochschule des MfS erwarb er den Grad eines Diplomjuristen, und er promovierte 1983 an dieser Hochschule zum Dr. jur..
Ein weiterer Stellvertreter Liebewirths war Knut Anding. Er wurde am 20.7.1947 in Suhl geboren, erwarb das Abitur und trat 1967 ins MfS ein. Vom Wachregiment des MfS, in das er 1966 eintrat, wurde er 1972 in die HA IX befohlen. Anding war als Vernehmer von Hochschul-Angehörigen, insbesondere der Humboldt- Universität, bekannt.
Der besonderen Bedeutung der HA IX/2 für die Gift-Literatur entsprechend werden auch die anderen Mitarbeiter, soweit sie sich in der Endzeit des MfS im Offiziersrang befanden, genannt:17.
- Uwe Burckhardt: geb. 1959 in Altenburg, Abitur, 1977 WR, 1978 HA IX, Diplomjurist (HUB), Untersuchungsführer, Hauptmann
- Thomas Drebenstedt: geb. 1958 in Magdeburg, Diplom-Kriminalist (HUB), 1983 HA IX Untersuchungsführer, Hauptmann
- Peter Gabbe: geb. 1939 in Velten, 1964 HA IX, Diplomjurist (HUB), Major
- Dieter Güttler: geb. 1953 in Meißen, Abitur, Diplom-Kriminalist (HUB), 1977 HA IX, Untersuchungsführer, Major
- Torsten Häse: geb. 1965 in Dresden, Abitur, MfS 1984, Untersuchungsführer, Leutnant
- Bernd Heine: geb. 1951 in Greiz, Abitur, 1972 HA IX, Diplomjurist (JHS), Untersuchungsführer, Hauptmann
- Uwe Karlstedt: geb. 1955 in Sondershausen, POS-Abschluß, 1974 MfS, Diplomjurist (JHS), Untersuchungsführer, 1984 stellvertretender Referatsleiter in HA IX/2, Major
- Juri Kraus: geb. 1962 Berlin, Abitur, Diplom-Kriminalist (HUB), 1983 НА IX, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Andre Liedtke: geb. 1960 in Bützow, Abitur, Diplomjurist (HUB), 1979 НА IX, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Frank Mai: geb. 1956 in Magdeburg, Abitur, MfS 1976 Hauptmann, Diplomjurist (HUB), 1978 HA IX, Untersuchungsführer, stellvertretender Referatsleiter in HA IX/2, Hauptmann
- Herbert Martin: geb. 1952 in Dönitz (Ludwigslust), Abitur, Diplomjurist (HUB), MfS 1975, 1979 HA IX, Untersuchungsführer, Hauptmann
- Wolfgang Mascher: geb. 1946 in Erfurt, Abitur, Diplom- Kriminalist (HUB), 1974 HA IX, Referatsleiter, Major
- Dirk Necker: geb. 1961 Merseburg, Abitur, Diplomjurist (FSU), 1980 HA IX, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Jürgen Rößler: geb. 1939, Diplomjurist (JHS), Oberstleutnant
- Claus-Dieter Sohst: geb. 1958 in Greifswald, 1980 MfS, Fachschul-Jurist (JHS), 1981 HA IX, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Lutz Thomas: geb. 1983 in Halle, Abitur, Diplom-Jurist (FSU), MfS 1982, НА IX 1983, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Klaus Tirk: geb. 1947 in Zeitz, MfS 1967, HA IX 1968, Diplomjurist (JHS), 1989 Dr. jur. (JHS), 1984 Referatsleiter, Major
- Steffen Vorsatz: geb. 1962 Saalfeld, Abitur, MfS 1980, Diplomjurist (FSU), 1983 HA IX, Untersuchungsführer, Oberleutnant
- Gerold Wendekamm: geb. 1943 in Oberlungwitz (Chemnitz), Abitur, Diplomjurist (HUB), 1963 MfS, 1967 HA IX, Referatsleiter (in AG VgM?)18
Es fällt auf, dass sich Frauen in dieser Einheit ausschließlich in untergeordneten Dienststellungen befanden. Weiterhin fällt ins Auge, dass viele Mitarbeiter der HA IX/2 aus eher südlichen Bezirken der DDR stammen, insgesamt gibt es nur einen in Berlin geborenen Mitarbeiter. Bei einer Diensteinheit, die in Berlin ansässig ist, ist dies erstaunlich.
Das durchschnittliche Qualifikationsniveau war in der HA IX/2 außerordentlich hoch. War die Beschäftigung mit der Sekretierung von Literatur dadurch eine Variante von Kafka? Die meisten Mitarbeiter waren Untersuchungsführer, d.h. Vernehmer. Sie saßen und standen meist gebildeten Leuten gegenüber. War das Paradoxe an dieser Situation mit ein Grund für den hohen Alkoholkonsum? Welche Aufgaben in Sachen Literatur-Kontrolle haben sie im einzelnen wahrgenommen? Vermutlich erfüllten sie nur die Vorgaben, die aus den zwar geheimen, jedoch externen Gutachten resultierten. Erfahrungen von Untersuchungshäftlingen lassen vermuten, dass sich die Vernehmer nur höchst ungenügend mit der Literatur auskannten, deren Weitergabe sie den Häftlingen vorwarfen.
Ein Beispielfall soll diese Vermutung illustrieren. Einem Häftling wurde die Weitergabe von Literatur Dietrich Kittners, eines Kabarettisten aus Hannover, vorgeworfen. Erst ein Bericht im Neuen Deutschland, in welchem ein Gastauftritt Kittners in der DDR gefeiert wurde, ließ den Vorwurf aus den Protokollen verschwinden. Die Funktionäre wussten nicht, dass Kittner ihr eigener Parteigänger war. Die häufig seltsame Schreibweise der Namen ausländischer Autoren sagt ein Übriges.
Die in der HA IX verwendeten ideologischen Begründungen findet man auch im Schriftgut anderer Diensteinheiten. Streng genommen sind es allerdings ähnliche Formulierungen, wie man sie auch außerhalb des MfS in SED-Papieren findet. Insofern sind sie weder in ihrer Raffinesse noch in ihrer Dumpfheit spektakulär.
Hinweise auf faktisch verbotene Literatur findet man in verschiedensten Dokumenten des MfS. Häufig sind die Formulierungen derart allgemein, d.h. schwammig, gehalten, dass man sie als Propaganda abtun könnte. Jedoch dagegen spricht, dass es sich durchweg um geheime Dokumente handelte. Ein Beispiel ist der „Informationsbedarf zur Erarbeitung von Auskunftsberichten über nichtlizensierte Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse antisozialistischen Inhalts und Charakters antisozialistischen Stoßrichtungen/Inhalte und damit verbundenen Zielstellungen„.19
Die Rechtsstelle des MfS lässt sich in einer „Analyse über die Einfuhr von Literatur und Druckerzeugnissen aus der BRD, Westberlin und dem übrigen nichtsozialistischen Ausland im grenzüberschreitenden Postverkehr in die DDR…“ über „staatliche Stellen der BRD“, die im Sinne vermeintlicher geistiger Nahrung Literatur in die DDR schicken, aus. Dies geschehe mit dem Ziel der „Verbreitung imperialistischen Gedankengutes, der Erzeugung von Zweifeln an der Richtigkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung, dem Erzeugen von Widersprüchen zur sozialistischen Ordnung und Illusionen über die Möglichkeit der friedlichen Koexistenz auf ideologischem Gebiet„.20 In diesem Dokument weist die Rechtsstelle auf die besonderen Gefahren, die aus Stellenangeboten in Zeitschriften, vor allem Fachzeitschiften, resultieren, hin. Sie spricht hier von „einfuhrverbotener“ Literatur statt von „verbotener“ Literatur.
Auf der Ebene der Einfuhrverbote liegen die Richtlinien für das POZW21. Die Richtlinien für den Zoll kommen in einem Entwurf für eine Dienstanweisung, die Grundsätze zur Entscheidungspraxis bei der Einfuhr von Literatur im Jahre 1987 enthält, zum Ausdruck. Von antikommunistischer und antisowjetischer Hetze ist die Rede und vor allem davon, dass sie „in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widersprechen.“22
Ermittlungsverfahren
Eines Tages stellte die Hauptabteilung XX in Ost-Berlin den Standort einer „illegalen Buchausleihe“ fest. „Ein Großteil der Bücher konnte konspirativ markiert werden.„23 Der Stasi-Apparat begann seine „operative Arbeit“. ,,Illegale Buchausleihe“ war in vielen Fällen Ausgangspunkt für Ermittlungsverfahren. Fälle wie Heinrich Blobner oder Baldur Haase in den 50er Jahren, Alfred Eberlein oder Mechthild Günther in den 70er Jahren bzw. Jörg Kürschner oder Eckart Hübner in den 80er Jahren sind dafür Beispiele. Entsprechende operative Vorgänge wie OV „Ararat“ (Halle), OV „Demagoge“ (Potsdam), OV „Idol“ (Halle), OPK „Literatur“ (Gera), OV „Punkt“ (Karl-Marx-Stadt), OV „Transport“ (HA XX) wurden angelegt, um die Literaturverbreitung in der DDR geheimpolizeilich und geheimdienstlich zu kontrollieren.
Beispiele für das Wirken des MfS
- HA XX 10/79 an BV-K/Leiter: Über die Notwendigkeit des Entzuges der Sondergenehmigung (SG) der HV Verlage und Buchhandel zum Bezug von Westliteratur24
- BV-K/IX 12/79 OV „Excelsior“ (nichtlizensierte Literatur)25
- HA IX-Tagesmeldung über Staatsfeindliche Hetze (8/80) OV „Schlacht“: Kreis um Heinrich Saar, Leipzig26
- Operatives Interesse der HA IX/11 (10/83) an eingezogener Literatur: Pavel Kohout: Aus dem Tagebuch eines Konterrevolutionärs, Sebastian Haffner: Anmerkungen zu Hitler27
- Anfrage der BV-R/IX an HA IX/AKG wegen Übernahme eingezogener Literatur (9/83) Alexander Solschenizyn: Archipel Gulag, Alexander Solschenizyn: August 14, Pawel Kohout: Weißbuch in Sachen Kontra, Walter Kempowski: Uns geht’s ja noch gold28
- OPK „Schwarz“ HA XVIII/5 Jan. 1985: Sachschleusungen: negativ-feindliche Literatur, Kopiertechnik29
- HA IX Ermittlungsverfahren 6/86 zu STERN Nr. 21 15.5.86 (Fluchtschilderung)30
- BV-B, XX/7 (12/88) zu Diskussionen unter Berliner Schriftstellern zum „Verbot des ‚Sputnik’“31
- HA XX 10/72 Information: Evangelische Akademikerschaft Stuttgart betreibt organisierten Literaturversand in die DDR mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen („Geschenksendungen der kulturellen Hilfe“). Die Literaturempfänger in der DDR, deren Berufe festgestellt werden konnten, gehören ausschließlich zu Berufsgruppen mit Fach- und Hochschulbildung.32
- MfS zum Anita Tykve-Verlag (ZAIG 3/89): „Hetzliteratur“ etc.33
In ihrer internen Ausbildungsstätte, der Hochschule des MfS in Potsdam, schrieben die Tschekisten Fachschularbeiten, Diplomarbeiten, Forschungsarbeiten und Studienmaterialien, unter anderem auch zum Problemfeld Literatur. Eine kleine Auswahl deutet das Spektrum an.
MfS-Diplomarbeiten
- Hein, Hartmut: Durchführung von Untersuchungen zur weiteren Entwicklung des Literaturvertriebes im MfS unter Berücksichtigung der verschiedensten Organisationsformen des Vertriebes und Propagierung von Literatur mit dem Ziel, eine weitere Qualifizierung auf diesem Gebiet zu erreichen. 1.12. 1989, JHS 21626
- Peschel, Heinz: Die Abwehr des organisierten Versandes von Druckerzeugnissen westdeutscher und westberliner Verlage durch die Organe der Zollverwaltung der DDR. Februar 1971
- Auch: Köhler, Rolf (BV-L/XX) 1968, Nabbefeld, Hans-Peter. Mai 1978
In ihren Arbeiten, die den Anspruch von Wissenschaftlichkeit erhoben, die aber gleichwohl streng geheim waren, gingen die Autoren kaum auf konkrete Beispiele ein. Selbst innerhalb dieses geheimen Sektors flossen nachrichten- oder geheimdienstliche Details kaum ein. Eine Kenntnisnahme all dieser Arbeiten ist notwendig, eine Auswertung jedoch ohne Ertrag. Insbesondere Widerstandshandlungen, als welche die Weitergabe von gesperrter Literatur anzusehen sind, wurden kaum dokumentiert.
Geistiger Konsum als Widerstandshandlung
Einige Beispiele sollen die Vielzahl von Widerstandhandlungen gegen die SED illustrieren, die schlichtweg in einer Missachtung des nicht ausgesprochenen Literaturverbots bestanden.
- Der Schauspieler Ulrich Mühe las im Deutschen Theater öffentlich aus Walter Jankas verbotenem Buch „Schwierigkeit mit der Wahrheit“. 34
- In der „Kommune Ost“ simuliert Frank Havemann, ein Sohn des bekannten Physikochemikers, eine Bücherverbrennung mit den Worten: „Hiermit überantworte ich dem Feuer die Schriften…“ 35
- Der Chemiker Joachim Oertel erhielt Zugang zum Giftschrank der Greifswalder Uni-Bibliothek, und er fotografierte Seite um Seite.
- Der in Stasi-Haft in Gera zu Tode gekommene Matthias Domaschk verwaltete ein Versteck von über hundert verbotenen Büchern.36
Die Gutachter
Bevor wir zur strafrechtlichen Dimension von verbotener Literatur kommen, sollen einige Hinweise auf die Arbeiten der Gutachter-Institutionen gegeben werden. Um nochmals darauf hinzuweisen: das MfS holte sich in Sachen Literatur Gutachten von externen, aber gleichwohl geheimen Institutionen ein. Zunächst soll ein Blick auf das Deutsche Institut für Zeitgeschichte (DIZ) geworfen werden. Es hatte die Adresse Berlin N4, Hessische Straße 12. Das DIZ wurde in der Vergangenheit häufig mit dem renommierten Institut für Zeitgeschichte in München, das heute eine Außenstelle in Berlin unterhält, verwechselt.
Die Verwirrung, die im Rahmen politischer Bildungsveranstaltungen am Gesamtdeutschen Institut deswegen gelegentlich entstand, war fast kurios. Anfang der 70er Jahre ging das DIZ im neugegründeten Institut für Politik und Wirtschaft (IPW) auf.
In einem Gutachten des DIZ vom 11.5.1957, formuliert Autor Forchmann über Peter Howard, Welt im Aufbau. Bonn 1951 (Übersetzung von „The World rebuilt“, London): „Das vorliegende Buch ist als staatsfeindliche Propagandaschrift anzusehen und geeignet, besonders in Kreisen von Studenten und jungen Akademikern für die oben geschilderte staatsfeindliche Organisation [,,moralische Aufrüstung“] zu werben und sie vom Studienziel in unserem Arbeiter- und Bauernstaat nicht nur abzulenken, sondern aus ihnen ausgesprochene Gegner und Hasser des sozialistischen Aufbaus zu formen.„37
Einige Zeit später formulierten die Historiker Hans Busse und Dr. Siegfried Stübner Gutachten zu:
- Erich Kästner: Die Schule der Diktaturen
- George Orwell: Forum [sic!] der Tiere38
- George Orwell: 1984
- Wolfgang Leonhard; Die Revolution entlässt ihre Kinder
- Boris Pasternak: Doktor Schiwago
- Alexander Solschenizyn: Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch
Eine andere Sammlung39 von gutachterlichen Einschätzungen des DIZ, wieder durch Forchmann, bezieht sich auf:
- Bochenski, J.M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus
- Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus
- Einstein, Albert und Leopold Infeld: Die Evolution der Physik
- Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie
- Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis
Wie schon angemerkt, fusionierte das DIZ mit anderen Institutionen zum Institut für Politik und Wirtschaft (IPW), das sich in der Breiten Straße 11 befand. Einige Beispiele sollen auch dieses Institut ins Bild setzen.
Analoges Gutachten des IPW (1978):
- Fuchs, Jürgen: Gedächtnisprotokolle (Dr. S. Stübner)
- Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entlässt ihre Kinder (Dr. S. Stübner)
- Medwedew, Roy A.: Die Wahrheit ist unsere Stärke. (Dr. Werner Rosenberg)
Und ein weiteres Beispiel:
Anfrage an das IPW: BV-K/IX (OSL Clauß 28.12.1979) an HA IX/8 Gen OSL Beer;
„Im Rahmen der Bearbeitung des OV „Excelsior“ bitten wir zum Zwecke der Beweisführung um eine offizielle Einschätzung der ….Literatur durch das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft Berlin nach folgenden
Schwerpunkten:
- Welche Bücher tragen entsprechend ihres Inhaltes antisozialistischen Charakter?
- Welche Bücher haben entsprechend ihres Inhaltes einen weltanschaulich-philosophischen Aussagegehalt antimarxistischer, bürgerlicher Philosophen?
- Wie ist die weitere Literatur einzuschätzen, die den genannten Komplexen nicht zugeordnet werden kann?“ 40
Fast verwunderlich wirkt eine Anfrage der Abt. IX der BV Karl-Marx-Stadt an die HA IX im Hinblick auf ein Beispiel von Literatur aus der Nazizeit:
„Wir bitten um Auskunft, ob das Buch „Der verratene Sozialismus“ von Karl J. Albrecht, Volksausgabe 1943, Nibelungenverlage Berlin-Leipzig, das bei einer von unserer Diensteinheit nach § 106 StGB bearbeiteten Person festgestellt wurde, als strafrechtlich relevant im Sinne des § 106 StGB einzukategorisieren ist.„
Leiter der Abteilung: Engelhardt41, Major42
Kommen wir nunmehr zur höchsten Ebene der Literaturkontrolle, der strafrechtlichen Situation. Vorab kann zusammenfassend festgestellt werden:
- Das Fehlen eines Index und damit eines nominellen Rechts hatte strafrechtlich keine Relevanz, der Begriff des Literaturverbots war ein rein maßnahmestaatlicher im Sinne Ernst Fraenkels.
- Weder die Inbesitznahme noch die Weitergabe von verbotener Literatur war strafbar.
- Straftat war die subjektive Tatkomponente, nicht die objektive Tat. Man kann daher von Gesinnungsjustiz sprechen. Und zwar von Gesinnungsjustiz in der reinsten Form. Insbesondere am Beispiel der Literatur Solschenizyns stand die Frage: Ist die bloße Weitergabe strafbar? Gibt es einen beweisbaren Vorsatz, aufzuwiegeln?43
- Der § 106 (Staatsfeindliche Hetze) ist so formuliert, dass er für alles und jedes anwendbar ist.
Einige Grundsätze der Anwendung,sozialistischen Rechts“ werden im Folgenden stichpunktartig angemerkt:
- Grundsätze und Probleme der Anwendung des sozialistischen Strafrechts-insbesondere der Normen der §§ 106, 220, 219, 139(3) StGB
- Ein weiterer Grundsatz besteht darin, dass es in der Arbeit des MfS insgesamt und besonders in der Untersuchungstätigkeit des MfS nicht um eine Literatur-oder Kunstkritik, nicht um eine künstlerische Begutachtung oder Bewertung gehen kann.
- …kann dadurch, dass der Nachweis der Übermittlung von Nachrichten, der Verletzung von Zoll- und Devisenbestimmungen… eindeutig gegnerischen Hetz- und Verleumdungskampagnen entgegen getreten und der Nachweis geführt werden kann, dass es bei unseren Maßnahmen um die Verfolgung einer anderen Meinung, von „Andersdenkenden“, sondern um die Bekämpfung feindlicher, krimineller Tätigkeit geht. Deshalb kann es aus rechtspolitischen Gründen bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte – ich erinnere unter anderem an das Machwerk von Bahro „Die Alternative“ – zweckmäßiger sein, bestimmte antisozialistische Materialien eben nicht als Schriften im Sinne des § 106 StGB, sondern vielmehr hinsichtlich ihres tatsächlichen Nachrichtencharakters als Materialien im Sinne des § 99 StGB der DDR oder auch des § 219 StGB in seinen Alternativen des Absatzes 2 zu bewerten.44
In einem anderen Dokument formuliert das MfS:
„Fragen und Probleme treten auch heute noch mitunter auf, wenn es in einem zur Einschätzung vorliegenden operativen Material oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens um die Weitergabe antisozialistischer Literatur an andere Personen geht und geklärt werden muß, ob und inwieweit diese Weitergabe strafrechtliche Relevanz zum Beispiel gemäß § 106 oder § 220 StGB begründet. Die Frage, die zu stellen ist… Stellt die bloße Weitergabe einer antisozialistischen, hinsichtlich ihrer objektiven Eignung den Tatbestand des § 106 StGB erfüllenden Schrift – als Beispiel seien der „Archipel Gulag“ oder andere „Werke“ von Solschenizyn genannt – eine selbständige, den genannten Tatbestand erfüllende Handlung dar?“45
Nunmehr ist es angebracht, den grundlegenden Paragraphen des Strafgesetzbuches der DDR zu zitieren und in Beziehung zur Realität zu setzen. Die typische Simulation von Gerichtsverfahren, von vielen Beobachtern als Zirkus tituliert, basierte bei Literaturverfahren auf dem § 106, häufig in Verbindung mit dem § 108.46 Die Simulation war, weil bei politischen Verfahren in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geradezu kafkaesk.
Mancher Beobachter meint, die SED hätte sich mit diesen Verfahren ein gutes Gewissen beschafft. Das würde im übrigen voraussetzen, dass sie ihre Handlungen als das erkannt hätten, was sie waren: nämlich Verbrechen.
Die Grundlage: § 106 – Staatsfeindliche Hetze
(1987)
„Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er …
2. Schriften…. zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse…einführt, verbreitet oder anbringt…
3. die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert…
wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft,
Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“
Joachim Walther merkt zu diesem Paragraphen an, er sei der berüchtigste Gummiparagraph. Er zeichne sich insbesondere dadurch aus, dass in seinem Sinne jedermann schuldig sein könne. In den 80ern sei eine Anwendung des § 106 weniger zu verzeichnen.47 In den 80er Jahren wurde der § 106 ergänzt und in Teilen abgelöst durch den § 220 (Öffentliche Herabwürdigung). Der § 106 wurde schon von SED-Justizfunktionär Melsheimer 1955 als „Kleine Hetze“ bezeichnet.48
Nunmehr wird ein Urteil wegen der Verbreitung von Literatur zitiert. Es wurde im Juni des Jahres 1975, also kurz vor der KSZE-Schlußakte von Helsinki, formuliert. Gegenstand waren u.a. Bücher von Ralph Giordano.
„Die anfangs vorhandenen Zweifel des Angeklagten an der Richtigkeit der Innenpolitik der DDR führten schließlich … zu einer ablehnenden gegnerischen und feindlichen Haltung gegenüber der gesamten Innnen- und Außenpolitik der DDR und der Innenpolitik aller sozialistischer Staaten.
Aus dieser Einstellung heraus entschloß sich der Angeklagte schließlich … aktiv feindlich zu werden unter Verwendung von literarischen Hetzschriften. Dabei ging es ihm darum, ebenfalls gegnerische Haltungen bzw. Einstellungen bei anderen Personen zu stimulieren oder zu verstärken … Der Angeklagte wählte sich deshalb solche Personen aus, von denen er wusste, dass sie Teilbereiche der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR bzw. den Sozialismus überhaupt ablehnten und dass sie von ihrem Intelligenzgrad her in der Lage waren, den theoretischen Gehalt der Hetzschriften zu erfassen.
Beispiel: „Zwischen Nobelpreis und Irrenhaus“ (Giordano): Diese Hetzschrift richtet vor allem gegen die Innenpolitik der Sowjetunion, insbesondere gegen ihrer Politik gegenüber der Intelligenz.
Beispiel: Kann die Sowjetunion das Jahr 1984 erleben? (Amalrik): In seinem Machwerk … greift Amalrik von der Position eines Antikommunisten die Innenpolitik der Sowjetunion an, vor allem wendet er sich gegen die von der Sowjetunion praktizierte Politik gegenüber der Intelligenz und fordert, dass gerade diese die Führung des Staates übernehmen müsse.“ 49
Die reale Situation im Strafverfahren
Um nochmals darauf hinzuweisen: auf der Ebene des Strafverfahrens, also wenn die Vorlagen der Stasi durch Staatsanwaltschaft und Gericht verwendet werden, um jemanden hinter Gitter zu bringen, kam es nicht primär auf die objektiv nachgewiesene Handlung an. Entscheidend war, was der Handelnde, also in der Sprache der SED der Täter, mit seiner Handlung bezweckt hatte. Wenn ein Verhafteter nicht einräumen wollte, gegen den Frieden aufgehetzt, die Funktionäre diskriminiert oder den Endsieg des sozialistischen Weltsystems über den dem Untergang geweihten Imperialismus in Zweifel gezogen zu haben, kam die psychische Folter zum Einsatz.
Die Verhafteten wurden Tage, Wochen und Monate in fensterlose Zellen gesperrt. Licht gab es durch Leuchtstofflampen. Eine Art natürliches Licht kam durch Glasziegel, die anstelle der Fenster installiert wurde. Die Glasziegel waren versetzt angebracht, so dass mit einem Schieber ein Luftschlitz bedient werden konnte. Auf der Außenseite waren Gitter angebracht, so dass der Eindruck entstand, es handelte sich um vergitterte Fenster, wie man sie aus Gefängnisfilmen kennt. Diese Situation, die hier psychische Folter genannt ist, lässt sich im übrigen heutzutage schwer vermitteln. Es scheint für die meisten Menschen nicht vorstellbar zu sein, dass eine physische Isolierung und eine psychische Isolation einen gesunden Menschen in den Selbstmord treiben können.
Also: was ist in vielen Fällen passiert? Ein gesunder Mensch, vielleicht ein Sportler, wird in ein Geheimdienst-Gefängnis gesperrt. Er verlässt es mit körperlichen Schäden, die erst einer Behandlung unterzogen werden, nachdem er später in den Westen entlassen wurde. Er wurde nicht geschlagen oder sonstig auf derart primitive Weise misshandelt. Dies lief, insbesondere in den 70ern und 80ern viel diffiziler ab. Irgendwann unterschrieben die meisten Häftlinge den unterstellten Unsinn. Sie hofften, in Strafhaft zu kommen. Und sie ahnten, dass ohnehin alles absurdes Theater war. Der entscheidende Punkt dürfte wohl gewesen sein, dass sich der Häftling als vollkommen unschuldig empfand.
Im Gegensatz zu denjenigen, die flüchten wollten, auch nach den Gesetzen der DDR. Viele empfanden es als besonders perfide, dass ihre Peiniger im Hinblick auf ihre Motivation das Wort Antifaschismus ins Feld führten. Selbstverständlich betrachteten sie dies als zusätzliche Beleidigung, denn als Antifaschisten im Sinne von Anti-Nationalsozialisten begriffen sie sich selbst. Schließlich empfanden sie die Geschwister Scholl als ihr Vorbild.
Insgesamt konnte man mit Stanislav Lec, dem Altmeister des polnischen Aphorismus, sagen: „Alle Menschen sind gleich – nach entsprechender Präparation.“ Und nach der Präparation in Form der Untersuchungshaft unterschrieben sie die absurden Vorlagen. Denn es war ohnehin egal. Die SED konnte ihren eigenen Mitläufern gegenüber das unterschriebene „Geständnis“ präsentieren. Doch genug davon. Das absurde Theater, das die SED Gerichtsverfahren nannte, muss an anderer Stelle ausführlich dargestellt und gewürdigt werden.
Die Bibliotheken und das MfS
Es soll noch einmal an die wesentlichen Informationen zum Giftschrank-System erinnert erinnert werden:
- Eine Liste von Büchern für die Sperrbibliothek existierte nicht.
- Die Sperrungen wurden in den Bibliotheken uneinheitlich praktiziert.
- In der Staatsbibliothek (Unter den Linden) existierte 1948 die Kategorie SoM = Sondermagazin. Etwa 1957 erhielten gesperrte Bücher ein blaues Kreuz, später abgelöst durch ein „F“ vor der Signatur. Es gab auch die Bezeichnung SP oder SpB = Sperrbibliothek.50
- Im Jahre 1961 wurde der Terminus „Sperrliteratur“ durch ASF „Abteilung für spezielle Forschungsliteratur“ ersetzt. Verwendet wurden auch ein roter Kreis bzw. ein blaues Kreuz.51
Jede der großen Bibliotheken dürfte ihren „Haus-Tschekisten“ gehabt haben, d.h. einen Stasi-Funktionär, der zur Überwachung abgestellt ist. Im Falle der hier als Beispiel herausgehobenen Staatsbibliothek war es ein Hauptmann aus der Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin, nämlich Werner Zöller.
Wissenschaftler konnten in Einzelfällen Zugang zur Sperrliteratur haben. Sie benötigten dazu eine „Bescheinigung über den Zugang zu bedingt ausleihbarer/sekretierter Literatur“. Derartige Probleme beschreibt und dokumentiert eindrucksvoll der ehemalige Funktionär und spätere Kritiker der SED, Hermann von Berg, am Beispiel der Zentralbibliothek der Gewerkschaften in Berlin.52
Selbst das MfS konnte nicht ohne bürokratisches Tun die Sperrbereiche nutzen.
Dies soll am Beispiel von „Kooperativnutzerbeziehungen“ der HA IX/1153 gezeigt werden.
Oberst Kopf aus der Hauptabteilung IX ersucht die BV Leipzig im Dezember 1985 um eine Genehmigung zur Benutzung von Sperrbeständen der Deutschen Bücherei für die Mitarbeiter Skiba und Barth aus der HA IX/11.
Oberstleutnant Wallner, Leiter der Abt-XX der BV Leipzig antwortet bejahend und führt zusätzlich aus: „Über die normale Benutzungsordnung hinaus ist es den Genossen gestattet, bei entsprechendem Bedarf und operativer Notwendigkeit die benötigte Literatur gegen Quittung aus der Sperrbibliothek für einen Kurzzeitraum auszuleihen.“54
Bemerkenswert scheint, dass der Dienstweg nicht direkt zwischen der Berliner Zentrale und der Deutschen Bücherei verlief, sondern über den Umweg über die Leipziger Abt. XX.
Ähnlich dürfte es auch im Falle der Sperrbibliothek im Institut für Marxismus-Leninismus verhalten haben.55 Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Das MfS kopiert einen Auszug aus dem Buch „Biographical Dictionary of the Comintern“, Stanford University 1973: „Das Material ist nur innerhalb des MfS zu verwenden. Das Buch ist in der Bibliothek des IML als Sperrliteratur Sp 75B 683a archiviert.„56
Einen besonderen Stellenwert im System von Sperrliteratur ordnete man der sogenannten Lagerliteratur zu. Besonders Solschenizyn hatte es den Kultur-Tschekisten angetan. Im Dezember 1980 schrieb Oberstleutnant Gröger von der BV Leipzig an die ZAIG, also an die Zentrale in Berlin: „Wir senden Ihnen das Machwerk [Iwan Denissowitsch] zurück sowie als Anlage ein Gutachten eines überprüften und ausgewiesenen IM unserer Diensteinheit.„57 Gröger legte die Kopie eines Zeitungsartikels über die Veröffentlichung des „Denissowitsch“ in der Zeitung „Nowy Mir“ von 1962 bei.
Es muss den Kämpfern an der unsichtbaren Front der Literatur wie ein Zeichen des beginnenden Unterganges erschienen sein, dass 1989 „Nowy Mir“ mit dem Abdruck des „Archipel Gulag“ begann.
Wie viele Jahre Haft mögen wohl im Zusammenhang mit diesen Büchern ausgesprochen worden sein?!
Besonderheiten und weitere Fragen
Zum Schluss sollen noch einige besondere Begebenheiten erwähnt werden, die wiederum in Fragen münden. Wie eingangs erwähnt, befindet sich die Forschung hier am Anfang.
HA XX/7 stellt zu Reiner Kunzes „Die wunderbaren Jahre“ fest, dass eine vertragliche Genehmigung zur Veröffentlichung im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der DDR vorliege.58. Gibt es weitere Beispiele? Es existierte in der DDR eine privat organisierte Interessengemeinschaft zur Seefahrtgeschichte. Große Briefumschläge wurden mit Material in einem Ringverfahren umher geschickt. Dazu gehörten leitende Mitarbeiter der Deutschen Bücherei und vor allem von Polizei und Stasi. Dieser „Aviso-Club“ tauschte unter anderem gesperrte Literatur aus. Weyers Flottenkalender oder Wöhlers Flottentaschenbuch, in den Bibliotheken gesperrt, fanden so ihre Nutzer. Bisher ist dieser Interessenverband nur einmal im Jahrbuch der Deutschen Gesellschaft für Schifffahrts- und Marinegeschichte (1996) erwähnt worden. Gab es noch mehr solche Literatur-Umlaufkreise?
Was hat die SED bewogen, die Verfilmung des Buches von Erich von Däniken in die Kinos zu bringen? Um der Kirche eins auszuwischen? Wie hat die Stasi reagiert, als sie den Bumerangeffekt registrierte, denn viele Pfarrer forderten dazu auf, diesen Film anzusehen.
Was mag die SED 1974 bewogen haben, den japanischen Film „Barfuß durch die Hölle“, weitgehend gekürzt, in die Kinos zu bringen? Zur gleichen Zeit lief im ZDF als Serie die vollständige Fassung dieses höchst antikommunistisch orientierten Filmes.
Sind weitere Fälle bekannt, in denen die Stasi Widerstandsliteratur selbst herstellen ließ, um im Osten oder im Westen Vertrauen zu erwirken oder war IM „Sylvia“ der Linie XX/7 ein Ausnahmephänomen? Gibt es Fälle, in denen jemand vor Gericht stand, weil er solches vermeintliches Widerstandsmaterial in der DDR verbreitete?
Wie wurde Literatur von Josef Stalin gehandhabt?
Wie wurde vor 1979 mit Literatur von Albert Einstein verfahren? War nach 1979 seine Autobiographie frei verfügbar?
Anmerkungen
- Politisch-operatives Zusammenwirken (verschiedener Institutionen) ↩︎
- Ulbricht sprach von Pressezensur ↩︎
- Nach Klose in: Deutschland-Archiv 20.7.2007, S. 619 ↩︎
- Nach Hünecke in: Die Welt, 19.7.2007, S. 28 ↩︎
- Weitere Beispiele in Christine Ferret: Die Zensur in den Bibliotheken der DDR ↩︎
- Joachim Walther: Sicherungsbereich Literatur, S. 301 f. ↩︎
- Joachim Walther. Sicherungsbereich Literatur. S. 301ff. ↩︎
- Vulgo: Hühnerstall des MfS (politisch-ideologische Diversion, politische Untergrundtätigkeit) ↩︎
- Etwa die Dienstanweisung DA 2/71 zur Leitung und Organisierung der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze vom 26.6.1971 ↩︎
- Befehl B20/69 vom 18.6.1969 ↩︎
- Paul Kienberg, geb. 1926 in Mühlberg/Elbe, 1945 KPD, 1950 in MfS-Zentrale, 1965 Leiter der HA XX, 1968, Diplomjurist, zuletzt Generalleutnant ↩︎
- Joachim Tischendorf, geb. 1940 in Kretzschau (Zeitz), Abitur, Sport- und Geschichtslehrer, Inoffizieller Mitarbeiter, 1987 Leiter der HA XX/7 ↩︎
- Rolf Pönig, geb 1938, Referatsleiter IV in der HA XX/7, zuletzt Major ↩︎
- Peter Gütling, geb. 1935, HA XX/7, Referat IV, zuletzt Major ↩︎
- Walter Heinitz, geb. 1915 in Eppendorf (Chemnitz), Musiker, 1951 MfS Berlin, 1965 Leiter der HA IX, Diplom-Kriminalist, 1973 Entlassung aus dem MfS, 1987 gestorben ↩︎
- Rolf Fister, geb. 1929 in Großdeuben (Leipzig), 1952 MfS, 1973 Leiter der HA IX, 1975 Dr. jur. (JHS), 1978 Generalmajor, 2007 gestorben ↩︎
- Die Daten sind den Kaderkarteikarten entnommen ↩︎
- Es ist nicht ersichtlich, welcher Zusammenhang zwischen der HA IX/2 und der AG VgM (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) besteht. Möglicherweise liegt hier ein Fehler vor ↩︎
- VVS MFS 0008-72/88 Anlage 2 ↩︎
- BSIU, ZA, Rechtsstelle Nr. 1009 (April 1975) ↩︎
- POZW = Politisch-Operatives Zusammenwirken (mehrerer Institutionen unter Beteiligung des MfS) ↩︎
- BStU, ZA, ZAIG 21284 ↩︎
- BStU, ZA, HA XX/9 Nr. 2171 ↩︎
- BStU, ZA, HA XX Nr. 12001 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 13169 ↩︎
- BStU, ZAH A IX Nr. 13410 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 20550 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 20550 ↩︎
- BStU, ZA, HA XVIII Nr. 15891 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 13169 ↩︎
- BStU, ZA, HA XX Nr. 14485 ↩︎
- BStU, ZA, HA XX/4 Nr. 18 ↩︎
- BStU, ZA, ZKG Nr. 14863 ↩︎
- Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29.7.2007 ↩︎
- Berliner Zeitung, 26.5.2007 ↩︎
- Taz, 8.4.2006 ↩︎
- BSIU, ZA, AU 279/57 BA Bd.3 ↩︎
- Die Schreibweise wird aus dem Original übernommen ↩︎
- BStU, ZA, HA IX-4888 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr.13169 ↩︎
- Engelhardt wurde später nach Frankfurt versetzt. Er spielte in der Endphase des MfS in der Zentrale eine wichtige Rolle. ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 1369 ↩︎
- Vgl. Joachim Walther, Sicherungsbereich Literatur, S. 301ff. ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 32 ↩︎
- BStU, ZA, HA IX Nr. 327 ↩︎
- Dasselbe in Bezug auf die Sowjetunion ↩︎
- Vgl. Joachim Walther, Sicherungsbereich Literatur ↩︎
- Ernst Melsheimer war neben Hilde Benjamin der berüchtigste Staatsanwalt der DDR ↩︎
- Archiv des Verfassers ↩︎
- Karl Schubarth in: Das Stichwort 4/91 ↩︎
- Christine Ferret, Die Zensur in den Bibliotheken der DDR ↩︎
- Berg, Hermann von: Marxismus-Leninismus. Das Elend der halb deutschen und halb russischen Ideologie, Köln 1986, S. 305 (Fußnote 25), S. 318 ↩︎
- HA IX/11: Stasi-Abteilung, die sich mit Nazimaterial beschäftigte ↩︎
- BStU, Ast.Lpz/Leitung 01102 ↩︎
- BStU, ZA, HA Nr. IX 21317 ↩︎
- HA IX im September 1989 ↩︎
- BStU, ZA, ZAIGNr. 24160 ↩︎
- BStU, ZA, HA XX Nr. 11998 ↩︎
